Blog State of the Union

Darum wurde Fabian Schönheims Sperre vom DFB gelöscht

„Ich kann mich nicht an so einen Fall erinnern. Wenn ich Gelb-Rot bekommen habe, war die Karte immer berechtigt“, sagte Trainer Jens Keller gestern mit einem Grinsen auf der Pressekonferenz vor dem Spiel in Würzburg (Anpfiff am Mittwoch um 17.30 Uhr; die PK gibt es auf AFTV als Konserve). Nur kurze Zeit später hat der DFB die Sperre aufgehoben, was Union mit diesem Bild feierte:

In seiner Mitteilung macht der DFB auch klar, was die Rechtsgrundlage ist: „Nach § 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist ein Einspruch gegen eine Gelb-Rote Karte nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Da hier eine Personenverwechslung vorlag, ist dies der Fall.“

Fussball, Herren, 2. Bundesliga, Saison 2016/2017 (5. Spieltag), TSV 1860 M¸nchen - 1. FC Union Berlin, Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) zeigt Fabian Schˆnheim (1. FC Union) die Gelb-Rote Karte, 16.09. 2016, Foto: Matthias Koch
Schiedsrichter Florian Heft zeigt Fabian Schönheim Gelb-Rot; Foto: Matze Koch

Mir war die ganze Rechtslage neu. Aber nachdem ich beim Schiedsrichter-Lehrwart meines Vertrauens, Alex Feuerherdt vom Schiedsrichter-Podcast Collinas Erben, nachgefragt habe, bekam ich auch die Erläuterung: „Die Rücknahme von Karten ist ausnahmsweise bei einem sogenannten offenkundigen Irrtum des Schiedsrichters möglich. Der liegt vor allem dann vor, wenn Spieler verwechselt werden, also einer den Karton sieht, der mit der Szene gar nichts zu tun hatte. Beispiel: Nr. 5 zieht die Notbremse, aber der Schiri stellt die Nr. 6 vom Platz. In solchen Fällen hat es auch schon in der Vergangenheit Freisprüche gegeben.“ Beispielsweise die Löschung der Roten Karten gegen Hasan Salihamidzic im Jahr 2003 (Rheinische Post).

Die Rechtssprechung basiert tatsächlich auf einer Anweisung der Fifa (Zirkular Nummer 866 vom 24. September 2003) und damit steht der DFB auch nicht im Clinch mit dem Weltverband. Anders sähe es aus, wenn der DFB das Spiel hätte neu ansetzen lassen wollen. Hier hätte Union bei einer Niederlage gegen 1860 keine Chance gehabt. Will heißen: Die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters bleibt (trotz offenkundigen Fehlers) unberührt, aber die Disziplinarstrafe durch den Verband kann aufgehoben werden. Haben wir wieder etwas gelernt. Etwas, das ich vor zwei Tagen vollkommen anders wahrgenommen habe, als ich fälschlicherweise schrieb: Warum Union gegen die Gelb-Rot-Sperre von Fabian Schönheim nichts machen kann.

Hier gibt es noch Artikel der Berliner Medien zur Aufhebung der Sperre:

 Und was ist nun mit Simon Hedlund?

„So wie es aussieht, wird er am Mittwoch mit nach Würzburg fahren“, sagte Jens Keller, der in der PK erstaunlich viel Feingespür für den Unterschied zwischen Eingewöhnungsproblemen und Anpassungsproblemen bewies. Der Trainer beharrte auf dem Wort „Anpassungsprobleme“ und wollte damit vor allem auf die Intensität des Trainings hinweisen, die der Schwede anfangs noch nicht so gewohnt gewesen sei. Eingewöhnungsprobleme mit der Mannschaft hingegen habe es keine gegeben.

Einen Blick auf Würzburgs Keeper Robert Wulnikowski (hier sein Eintrag bei immerunioner.de) wirft der Kurier.

Kellers Hocker

Ach, und dann war dann noch die Geschichte mit Jens Kellers Hocker. Der vom RBB sei zu klein gewesen, meinte der Trainer und fand zur PK einen Barhocker aus dem Stadion am Pult.

Am Ende hat der Trainer dann doch aber gestanden. Hätte neben dem stehenden Pressesprecher Christian Arbeit aber auch komisch ausgesehen.

Jens Keller sitzt Probe auf einem Barhocker, Screenshot: AFTV