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Weiterbildung

Wir waren in der letzten Woche auf der re:publica 2010 und haben uns unter anderem eine Veranstaltung angesehen, die mit dem Thema „Deutsches Fussball-Bloggen im Jahr der WM“ warb. Dort ging es größtenteils um bestimmte Unsicherheiten, denen sich (nicht nur) Fußballblogger ausgesetzt sehen: Dürfen Vereinslogos zur Berichterstattung verwendet werden? Darf während eines Spiels das Fußballfeld photographiert werden? Wie sieht es mit der Einbettung von Videos aus Youtube aus?

Ein Ansprechpartner war der für „Internet“ verantwortliche Vertreter der Presseabteilung von Hertha BSC, Robert Burkhardt. Und dieser sprach, dass eine Verwendung des Logos von Hertha aufgrund des Urheberrechtes im Internet nicht genehmigt werde. Der anwesende Rechtsanwalt Thorsten Feldmann relativierte diese Aussage, indem er darauf hinwies, dass der Schöpfer dieses Logos sicher bereits über 70 Jahre tot sei und das Logo damit gemeinfrei. Eine pauschale Untersagung mit Bezug auf das Urheberrecht muss also nicht gegeben sein. Der zweite Punkt ist der, dass die Verwendung eines Logos im Zuge einer Berichterstattung sicher nicht durch das Urheberrecht untersagt werden kann. Unsere Frage, ob der Kicker für seine Print- oder Onlineausgabe um Erlaubnis für das Abdrucken des Logos gefragt hat, wurde verneint. Gegen die Bild-Zeitung, die als Sinnbild des sportlichen Misserfolgs das Logo zertrümmert darstellt, werde nach Auskunft von Robert Burkhardt ebenfalls nicht vorgegangen. Hier gelten also zwei unterschiedliche Maßstäbe. Um Rechtstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, helfen uns zwei Dinge: Kommunikation mit den entsprechenden Personen, um Rechte zu klären und eventuell auftretende Streitigkeiten auf dem kurzen Weg ohne Anwalt zu klären. Außerdem Sorgfalt bei der Recherche.

Heute war wieder einmal zu beobachten, dass solche Herangehensweise nur funktioniert, wenn sie beidseitig betrieben wird. Die Axel Springer AG ging per Abmahnung gegen das Bildblog vor. Konkret ging es um einen Fehler in der Berichterstattung über eine Rüge des Presserates gegen „Welt Online“, der vom verantwortlichen Redakteur nach eigenen Aussagen nach ein paar Stunden korrigiert wurde. Trotzdem mahnte die Axel Springer AG ab. Die Abmahnung wurde sowohl an den Redakteur als auch an den Verantwortlichen im Sinne des Telemediengesetzes geschickt. Das erweckt den Anschein, als ob dadurch die Anwaltskosten künstlich erhöht werden sollten. Erhält man eine solche Abmahnung und unterschreibt die beigefügte Unterlassungserklärung, so ist man verpflichtet, der Gegenseite die  entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen. Die Axel Springer AG macht Auslagen in Höhe von 2407,36 € geltend. Zusätzlich zu den eigenen Anwaltskosten des Bildblogs, versteht sich. Ob man sich, anstatt zu zahlen, auf einen Prozess einlässt, kommt angesichts der Macht des Gegenüber der Wahl zwischen Strick und Pistole gleich. Wie gesagt, es geht um ein Problem, das bereits behoben ist und sich im Zweifelsfalle auch mit einem Telefonanruf schnell erledigt hätte. Einen Reim auf diese Vorgehensweise mag sich jeder selbst machen.

Wir, die wir das Textilvergehen bisher als Hobby betreiben, möchten uns auf diesem Weg bei allen Verantwortlichen im Verein bedanken, die uns an vielen Stellen unterstützen und uns auch ihre Zeit widmen, wenn es nötig ist. Das gleiche betrifft auch die festen und freien Journalisten, die uns bei der Informationsbeschaffung nicht vergessen oder für Gespräche zur Verfügung stehen. Ganz besonderer Dank gebührt dabei Mathias Bunkus vom Berliner Kurier, der als Gast im Podcast mit Analysen  und Hintergrundberichten für einen erheblichen Mehrwert sorgt. Und nicht zu vergessen die Photographen rund um Union, die uns sehr oft Bildmaterial zur Nutzung im Blog überlassen. Danke.

10 Kommentare zu “Weiterbildung

  1. bimmelbammel

    und darf man nun youtube videos einbetten und das spielfeld fotografieren?

    mit dem logo ist eigentlich ganz interessant die zwei verschiedenen seiten zu sehn bzw zu hören

    wobei bei dem logo nur von urheberrecht zu sprechen doch ziemlich leichtsinnig ist oder nicht? schliesslich spielt da marken/patentrecht auch ne rolle

    oder irr ich mich da komplett?

  2. @bimmelbammel Zum Einbetten von Videos: Es kommt darauf an. Auf jeden Fall wurde dringend davon abgeraten, Spielszenen einzubetten oder selbst zu filmen. Aber das war ja klar. Der Rest ist Auslegungssache.

    Zum Fotografieren: Hier ist es wichtig, die Hausordnung zu lesen, da dies über das Hausrecht geregelt wird. Mit Profigerät erhältst Du im Normalfall keinen Einlass. Wenn dich niemand daran hindert, kannst Du es wohl nutzen, wie Du willst. Wenn Du trotz Aufforderung das Fotografieren nicht unterlässt, kannst Du schlimmstenfalls ein Stadionverbot erhalten – wegen Hausrecht. Aber das sind theoretische Ausführungen, da selbst von der DFL sich niemand auf eine klare Regelung festlegen wollte. Denn damit könnten sie sich eine Lizenzierung von Bildern in der Zukunft verbauen.

    Zum Logo: Ich habe mit Absicht von der Nutzung des Logos im Sinne der Berichterstattung geschrieben. Das wird meiner Auffassung nach nicht durch das Marken- bzw. Patentrecht eingeschränkt. Will heißen, dass ich, wenn ich über Verein XYZ berichte, durchaus das Logo benutzen darf. Allerdings bewege ich mich mit dem Verkauf von Kapuzenpullovern mit XYZ-Logo oder einer Website, die http://www.verein-xyz.ru heißt im schutzwürdigen Bereich. Ich benutze hier mit Absicht klare Beispiele. Natürlich könnte Verein XYZ uns verklagen und wir könnten nichts dagegen machen, weil wir gar nicht die Mittel haben, um uns einen solchen Prozess leisten zu können. Aber Verein XYZ kann auch einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen, wenn klar ist, dass hier nicht auf Kosten des Vereines Schindluder getrieben wird.

  3. @bimmelbammel ich als jurist sag dir da ganz eindeutig: niemand weiß es. alle mutmaßen.

    youtube bezog sich auf einen konkreten streitfall, in dem aus irgendwelchen gründen nicht bzw. nicht nur (das weiß ich grad nicht) gegen denjenigen vorgegangen wurde, der das video geschützten inhalts dort online gestellt hat, sondern eben auch gegen den, der es eingebettet hatte. begründung: er habe es sich zu eigen gemacht. das ist was anderes als einen link setzen, weil beim einbetten der inhalt des videos ja tatsächlich auf der eigenen webseite erscheint. ob das juristisch in ordnung ist, weiß man deshalb nicht, weil der streit, soweit ich weiß, nicht ausgefochten wurde. man lässt es wohl besser bleiben.

    das spielfeld darf man während eines von der dfl verwerteten spiels fotorafieren, wenn man entweder eine fotoakkreditierung hat oder die fotos für den privatgebrauch macht. unklar ist die rechtslage bei fotos, die man unakkredidiert öffentlich zugänglich macht, speziell, wenn das noch während des laufenden spiels geschieht.

    das mit den logos bezog sich ausschließlich auf die verwendung zum zwecke der berichterstattung, nicht um kommerzielle verwertung. markenrecht wäre einschlägig, wenn man seine selbstgestrickten pullover mit dem vereinslogo schmückte und verkäufte, also güter/waren unter einer marke handelte, an der man keine rechte hat. bei patenten gehts um technische erfindungen, das ist komplett was anderes. konkret tauchte die frage nach der logoverwendung deshalb auf, weil man immer mal wieder bestaunen kann, wie zeitungen/zeitschriften mit logos verfahren, etwa das hertha-logo zertrümmert darstellen, so dass man sich schon fragt, ob das erlaubt ist. und denk nur nicht, ich hätte ne antwort darauf …

  4. okay … der mann kann schneller tippen als ich, ist aber prinzipiell selber meinung. beruhigend, das :)

  5. bimmelbammel

    marken/patentrecht hab ick eigentlich nur zusammengeschmissen weils vom deutschen patent- und markenamt abgedeckt wird

    wie wäre es denn dann wenn eine zeitung das logo eines vereins gross auf das titelblatt druckt mit der absicht dadurch den umsatz zu steigern und alles unter dem deckmantel der berichterstattung ? :)

    d.h. man würde sich einer einschlägigen marke bedienen um das eigene image zu verbessern bzw das des markeninhabers zu verschlechtern( was z.b. ein zertrümmertes herthalogo ja eigentlich macht)

  6. @bimmelbammel Es gibt sachen, die mir wichtig sind und es gibt Grundsätze, an die wir uns halten. Deswegen kommt so etwas für uns nicht in Frage. Und ehrlich gesagt, kümmert es mich nicht, ob die Bild das Logo von Hertha oder Union zertrümmert darstellt. Es sagt eher etwas über denjenigen aus, der es zertrümmert darstellt als über das Objekt der Berichterstattung.
    Es ist alles eine Frage des Kräfteverhältnisses oder des Nutzens. Sich mit der Bild zu streiten kann von Vorteil sein, muss es aber nicht.

  7. @bimmelbammel aber um mal auf die frage (in dem doch sehr theoretischen fall) einzugehen: bei ner zeitung kannst Du davon ausgehen, dass du irgendwo auch ne zeile text zum titelblatt findest – das problem „keine berichterstattung“ dürfte sich damit nicht stellen.

    und das beliebte zertrümmerte logo ist nur die illustration eines sachverhalts, da dürfte die grenze zur beleidigung noch nicht überschritten sein. es ist damit strafrechtlich nicht relevant, wenngleich geschmacklich sicher grenzwertig.

  8. bimmelbammel

    ich will jetzt hier auch nicht jeden denkbar möglichen fall rauskramen :)

    ick bin ja auch kein anwalt mir markenrecht als fachgebiet deswegen lass ich das einfach…ick glob allerdings das es schneller abmahnungen hagelt als einem lieb sein dürfte…

  9. @bimmelbammel da haste nun wieder recht, leider. funktioniert nach dem prinzip „wer sucht, findet.“

  10. „Und dieser sprach, dass eine Verwendung des Logos von Hertha aufgrund des Urheberrechtes im Internet nicht genehmigt werde.“

    So wird mit Absicht Unsicherheit verbreitet. Ihr habt das alles hübsch auseinandergedröselt, aber der Herr Pressesprecher kommt daher und genehmigt es – entgegen geltenden Rechts – einfach nicht. Warum nicht einfach ehrlich sein: „Ja, natürlich darf das Logo zur Berichterstattung verwendet werden, bei Schmähkritik oder Strickpulligefahr schreiten wir jedoch ein.“

    Absteiger.

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