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Was macht der Verein aus der Mitbestimmung der Mitglieder?

Heute Abend findet die Mitgliederversammlung des 1. FC Union Berlin statt. Wie im vergangenen Jahr schon wird sie auch dieses Mal wieder digital und mit einer reduzierten Tagesordnung stattfinden. Trotzdem gibt es aber im Verein und der Weise, wie die Mitbestimmung der Mitglieder in ihm funktioniert oder nicht, Themen zu besprechen. Auf einige davon geht dieser Gastbeitrag von Jacek ein:

1. Einleitung

Die Mitgliederversammlung (MV) 2021 steht am 2. Dezember an und wird aufgrund der dynamischen Pandemieentwicklung leider wieder nur als digitale Ausgabe stattfinden. Bis heute hat der Verein nicht kommuniziert wie die digitale MV im Einzelnen geplant ist. Allerdings ist zu vermuten, dass man sich am Ablauf der letzten MV orientiert und somit kaum Interaktion zwischen den Mitgliedern einerseits und zwischen Mitgliedern und Vereinsgremien andererseits möglich sein wird.

Spätestens mit der am 18. Oktober 2021 versendeten Einladung steht jedoch eines fest:

Das Präsidium hat sich mit der Aufstellung der Tagesordnung bewusst entschieden, für die MV 2020 und 2021 satzungsgerecht eingereichte Anträge den Mitgliedern nicht zur Kenntnis zu bringen und die MV nicht über diese Anträge abstimmen zu lassen. Dies betrifft sowohl Anträge auf Satzungsänderung, die stärker in die Strukturen der Vereinsorganisation eingreifen, aber auch – nach jetzigem Stand – einfache Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung der bevorstehenden MV.

1. FC Union Berlin Mitgliederversammlung in Präsenz 2019
Die letzte Union-MV vor Ort im Jahr 2019. Photo: Matze Koch

Da diese bewusste Nichtberücksichtigung satzungsgemäß eingereichter Anträge einen elementaren Eingriff in die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Mitglieder darstellt, soll hier exemplarisch dargestellt werden, wie das Präsidium mit diesem Thema umgeht.

2. Satzung 1. FC Union Berlin e.V. – rechtlicher Rahmen für Anträge

Bevor ich zu den eigentlichen Anträgen komme, ein kurzer Blick in die Satzung: § 13 regelt die Einberufung der MV und damit verbundene Anträge:

  • § 13.1 legt fest, dass die MV mit einer Frist von 6 Wochen vom Präsidium einberufen wird und dass mit dieser Einladung auch die Tagesordnung verschickt wird.
  • § 13.2 sieht vor, dass „jedes stimmberechtigte Mitglied bis spätestens eine Woche vor einer MV beim Präsidium schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen sowie Anträge stellen kann.“
  • § 13.3 sieht vor, dass der Versammlungsleiter die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sowie die sonstigen Anträge bekannt zu geben hat. Anträge, die innerhalb der in § 13.2. genannten Wochenfrist eingereicht wurden, bedürfen zu ihrer Aufnahme auf die Tagesordnung einer einfachen Mehrheit. Anträge, die später eingereicht wurden, bedürfen zu ihrer Aufnahme auf die Tagesordnung einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
  • § 13.4 regelt die Verfahrensweise bei Anträgen auf Satzungsänderung. Diese müssen mit einer Frist von acht Wochen beim Präsidium gestellt werden, damit „diese den Mitgliedern mit der Einladung rechtzeitig genug bekannt gemacht werden können und eine Prüfung der rechtlichen Umsetzbarkeit des Antrages erfolgen kann.“

§ 13 sieht somit keine inhaltlichen Anforderungen oder Einschränkungen im Hinblick auf die eingereichten Anträge vor, insbesondere keine Prüfung ob ein Antrag aus Sicht des Präsidiums wünschenswert ist. Neben den Fristen sieht die Satzung bei Anträgen auf Satzungsänderung lediglich eine Prüfung vor, ob ein Satzungsänderungsantrag „rechtlich umsetzbar“ ist.

3. Satzungsänderungsantrag vom 20. August 2020 – Teil 1

Am 20. August 2020 habe ich beim Präsidium einen Antrag auf Satzungsänderung eingereicht, der zum Ziel hatte, den Mitgliedern im Vorfeld einer MV Zugang zu den geprüften Jahresabschlüssen des Vereins und des Konzerns 1. FC Union Berlin zu geben, um die Mitglieder in die Lage zu versetzen, die Berichte des Präsidiums und des Aufsichtsrates auf der MV kritisch zu hinterfragen. Der genaue Inhalt meines Antrags soll nicht Thema dieses Beitrags sein, kann aber hier nachgelesen werden. Stattdessen soll rekapituliert werden, was mit diesem Antrag in der Folge passiert ist.

Am 28. August 2020 erhielt ich vom Präsidium die Bestätigung des fristgerechten Eingangs meines Antrags. Danach erfolgte seitens des Vereins keine weitere Kommunikation – bis zur im Dezember versendeten Einladung zur MV 2020.

Wie sich einige vielleicht noch erinnern werden, war am 11. Dezember 2020 kurzzeitig eine Einladung zur MV 2020 abrufbar, die zwar einen Antrag auf Satzungsänderung zur Einführung einer Satzungsänderungskommission vorsah, aber keine anderen Anträge auf der Tagesordnung enthielt. Wie viele Anträge bei der Aufstellung der Tagesordnung vorsätzlich ignoriert wurden, lässt sich nicht beurteilen, sehr wohl allerdings, dass dies zumindest meinen eigenen Antrag betraf. Dieser war fristgerecht eingereicht worden und Zweifel an der rechtlichen Umsetzbarkeit wurden weder seitens des Präsidiums kommuniziert noch sind diese tatsächlich gegeben.

1. FC Union Berlin Mitgliederversammlung
Abstimmungskarten bei einer Union-MV in der Ballsporthalle Hämmerlingstraße 2017. Photo: Matze Koch

Meine entsprechende Rückfrage an den Verein, ob es sich bei der „geleakten“ Einladung zur MV lediglich um eine Vorversion handele und etwaige Anträge lediglich vergessen wurden, blieb unbeantwortet. Allerdings enthielt die endgültige Einladung keinerlei Anträge mehr, also auch nicht den Antrag auf Einführung einer Satzungskommission. Begründet wurde dies damit, dass eine virtuelle MV technisch und inhaltlich nicht geeignet sei, sich mit den Satzungsänderungsanträgen zu beschäftigen. Eine physische MV sei Voraussetzung dafür, über grundsätzliche den Verein betreffende Fragen, inhaltlich zu diskutieren.

Es ist fraglich, ob eine physische MV tatsächlich der alleinige Rahmen sein kann, um eine intensive Diskussion von Satzungsänderungsanträgen zu gewährleisten. Die Diskussion findet vielmehr im Vorfeld zwischen den Mitgliedern statt. Die frühzeitige Versendung der Anträge und der Begründungen erlaubt es den Mitgliedern, sich selbst oder im Austausch mit anderen Mitgliedern eine eigene Meinung zu den Anträgen zu bilden. Sofern so eine vorzeitige Meinungsbildung erfolgt, hängt die Diskussion nicht davon ab, ob eine MV als physische, hybride oder virtuelle Veranstaltung stattfindet.

Nachdem ich wiederholt das nach meinem Ermessen willkürliche und satzungswidrige Vorgehen des Präsidiums bei der Aufstellung der Tagesordnung für die MV 2020 moniert hatte, kam es Anfang Januar 2021 zu einem persönlichen Gespräch mit Vertretern des Präsidiums. Im Ergebnis blieb es dabei, dass keine Anträge für die MV 2020 zugelassen wurden. Formell zurückgezogen wurde der Antrag von meiner Seite jedoch nicht.

4. Satzungsänderungsantrag vom 20. August 2020 – Teil 2

Im Nachgang zur MV 2020 passierte hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungsanträge kommunikativ lange Zeit nichts. Im September 2021 teilte der Verein dann mit, dass ein neu formierter Satzungsausschuss seine Arbeit aufgenommen habe. Im Gegensatz zum Antrag aus dem Dezember 2020, der eine Satzungsänderung und die Einführung einer Ständigen Satzungskommission vorsah, handelt es sich dabei um einen ständigen Ausschuss des Präsidiums, also ein das Präsidium beratendes Gremium, aber kein Gremium, das von der MV bestellt wird oder eine eigene Entscheidungsbefugnis besitzt.

Am 12. Oktober 2021 wurde mir eine Stellungnahme des Satzungsausschusses zu meinem Antrag übermittelt. In dieser fünfseitigen Stellungnahme erfolgte zwar eine detaillierte inhaltliche Auseinandersetzung mit meinem Antrag. Allerdings wurde an keiner Stelle zu den satzungsgemäß einzigen relevanten Kriterien Stellung genommen – ihr erinnert euch: ob der Antrag gemäß § 13.4. fristgerecht eingereicht wurde und ob er rechtlich umsetzbar sei. Stattdessen endete die Stellungnahme mit der Feststellung, dass der Antrag keinen „notwendigen und wünschenswerten“ Veränderungsbedarf an der Satzung beinhalte und sich dieser negativ auf den Verein und die Mitglieder auswirken würde.

Präsident Dirk Zingler bei einer Abstimmung auf der MV 2019. Photo: Matze Koch

Nach der Lektüre war ich sprachlos, denn damit bewahrheiteten sich die Sorgen, die ich und viele andere Mitglieder seit der Mitteilung des Vereins zur Einführung des Satzungsausschusses haben. Dass damit nämlich ein Gremium des Präsidiums geschaffen wurde, das eine Art Filterfunktion wahrnehmen soll. Aufgabe des Satzungsausschusses ist offensichtlich nicht die Prüfung der Satzungskonformität von Anträgen, sondern ob diese aus Sicht des Präsidiums inhaltlich „notwendig und wünschenswert“ sind.

Genau diese Diskussion in der Sache, ob ein Antrag inhaltlich sinnvoll ist oder nicht, sollte aber unter den Mitgliedern geführt werden, auf der MV und in allen möglichen Diskussionsforen im Vorfeld davon. Gerne auch unter Einbezug einer Stellungnahme des Präsidiums.

Der Versand der Stellungnahme des Satzungsausschusses erfolgte übrigens trotz Datierung auf den 4. Oktober 2021 erst eine Woche später. Damit wurde verhindert, dass der Satzungsänderungsantrag erneut fristgerecht innerhalb der 8-Wochen-Frist des § 13.4. eingereicht werden konnte.

Letztlich hat mich die Begründung in der Empfehlung des Satzungsausschusses dazu veranlasst, einen „einfachen“ Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der MV 2021 gemäß § 13.2 zu stellen.

5. Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung zur MV 2021

Dieser Antrag vom 8. November 2021 sieht lediglich eine Aufforderung an das Präsidium vor, die MV in seinem Tätigkeitsbericht über die Arbeit des Satzungsausschusses zu informieren. In diesem Tätigkeitsbericht sollte unter anderem die Arbeitsweise des Satzungsausschusses erläutert werden und eine Auflistung der von Mitgliedern in den vergangenen zwei Jahren eingereichten Anträge enthalten sein, über die der Satzungsausschuss beraten hat und die der MV nicht zur Kenntnis gebracht worden sind. Abschließend sollte interessierten Mitgliedern ein Einsichtsrecht in diese „ignorierten“ Anträge eingeräumt werden.

De facto besteht dieser Antrag also nur darin, das Präsidium zu verpflichten, in seinem Bericht an die MV auch über die Tätigkeit des Satzungsausschusses zu berichten und hierfür bestimmte inhaltliche Mindestkriterien festzulegen.

1. FC Union Berlin Mitgliederversammlung
Präsident Dirk Zingler trägt auf der Mitgliederversammlung des 1. FC Union Berlin den Bericht des Präsidiums vor. Photo: Matze Koch

Diese Transparenz bezüglich der Tätigkeit des Satzungsausschusses betrifft ausschließlich das Innenleben des Vereins und die Diskussion zwischen den Mitgliedern. Die bei der Forderung nach Transparenz zu finanziellen Themen seitens des Präsidiums gerne vorgebrachte These, dass mehr Transparenz einen Wettbewerbsnachteil darstellen würde, ist somit hier erst recht nicht anwendbar.

Ob dieser Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung letztlich berücksichtigt wird und zur Abstimmung kommt, lässt sich faktisch erst am Tag der MV feststellen. Gleichwohl wurde mir Anfang November mitgeteilt, dass man beabsichtige, den Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung nicht zur Abstimmung zu bringen. Inhaltliche Vorgaben zum Bericht des Präsidiums lehne man grundsätzlich ab.

6. FCU – Quo vadis ?

Letztlich offenbaren beide Fälle eindringlich, dass der Umgang des Präsidiums mit Anträgen auf der MV zunehmend von einem abgehobenen Vorgehen geprägt ist und die Gefahr in sich birgt, dass wir uns in Richtung einer „Vereinsmonarchie“ entwickeln. Das Vorgehen des Präsidiums unterbindet eine kritische Diskussion in der MV, die das zentrale und einzige vereinsrechtlich institutionalisierte Forum der Mitgliedermitbestimmung in unserem Verein darstellt.

Elementare, in der Satzung unseres Vereins verankerte, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Mitglieder werden bewusst ignoriert. Das Präsidium entscheidet mit der Aufstellung der Tagesordnung nach eigenem Ermessen, über welche Sachverhalte / Anträge die Mitglieder im Vorfeld der MV informiert werden.

Mich persönlich besorgt diese Entwicklung, da sie eine mangelnde Bereitschaft signalisiert, sich als Präsidium und Verein einer offenen Diskussion zu Themen zu stellen, die das eigene Handeln kritisch hinterfragt. Letztlich geht diese Einschränkung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten bei unserem Verein noch über das hinaus, was bei anderen Vereinen oder ausgelagerten „Kapitalgesellschaften“ in der jüngeren Vergangenheit zu beobachten war.

Das dahinter stehende Demokratieverständnis widerspricht im Übrigen auch dem sonst so gern gepflegten Image des basisdemokratischen, mitgliedergeführten Vereins. Natürlich sieht die Satzung einen Aufsichtsrat vor, dessen Aufgabe unter anderem die Kontrolle des Präsidiums ist, so dass es sich um eine „indirekte“ Kontrolle durch die Mitglieder handelt. Gleichwohl steht in § 12.1 der Satzung der zentrale Kernsatz des Wirkens des Vereins und seiner Mitglieder: „Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.“ Und dieses fundamentale Prinzip wird durch das Handeln des Präsidiums zunehmend missachtet.

Leider sind die vereinsrechtlichen Möglichkeiten, das Präsidium zu einem anderen, satzungskonformen Verhalten zu bewegen, das die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Mitglieder ausdrücklich berücksichtigt, wenig erfolgsversprechend.

Sicherlich ist eine Antragstellung am Tag der MV eine Möglichkeit, Anträge auf der Tagesordnung zu erzwingen. Dies verhindert aber einerseits eine inhaltliche Auseinandersetzung der Mitglieder zu einem bestimmten Thema im Vorfeld der MV und erhöht andererseits das erforderliche Quorum, um einen Antrag überhaupt zur Abstimmung bringen zu können.

Eine andere Möglichkeit wäre der Rechtsweg, den Verein und das Präsidium zu einer Abstimmung über einen Antrag zu zwingen. Aber wer will das auf sich nehmen, den eigenen Verein zu verklagen, um z.B. eine Diskussion zum Satzungsausschuss zu erzwingen? Da stehen Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis.

Nein, am Ende des Tages wäre nur die Einsicht des Präsidiums zielführend, dass das Ignorieren von Diskussionen und Anträgen zu – aus Sicht des Präsidiums – unliebsamen Themen auf Dauer unserem Verein schadet, in dem es die Vereinsdemokratie und die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Mitglieder aushöhlt. Mit der Verhinderung einer kritischen Diskussion und Auseinandersetzung, – innerhalb des Rahmens, den die Satzung den Mitgliedern gibt – begibt sich das Präsidium seit einiger Zeit auf einen Weg, den wir an anderen Vereinen, ausgelagerten Kapitalgesellschaften und weiteren „Konstrukten“ zurecht kritisieren. Der 1. FC Union Berlin als „mitgliedergeführter Verein“, bei dem die Mitglieder- und Faninteressen im Vordergrund stehen, droht damit früher oder später auf der Strecke zu bleiben und nur als „Marketingfassade“ weiter zu existieren.

34 Kommentare zu “Was macht der Verein aus der Mitbestimmung der Mitglieder?

  1. Beantwortet das die Frage, ob wir die 1. Bundesliga verändern, oder die 1. Bundesliga uns, dahingehend, dass uns die 1. Bundesliga in allen Belangen, die nicht sportlicher Natur sind, eher schadet als nutzt?

    • Das hat nichts mit der Spielklasse zu tun. Das ist das System Zingler/Arbeit.

  2. Danke für den Beitrag & deine Mühen. Als Mitglied unseres Vereins begrüße ich die kritische Auseinandersetzung, insbesondere im Hinblick auf eine transparente (Vereins-)Kommunikation.

    Es ist zu konstatieren, dass ein (kritischer) Austausch auf der MV, zw. den Mitgliedern und dem Verein, in den letzten Jahren leider mehr und mehr unterbunden wurde.

  3. Ich denke, das Thema hat nichts mit der Ligazugehörigkeit zu tun, sondern mit dem grundsätzlichen Demokratieverständnis. In der 2. Liga wäre da nichts anders gelaufen.

  4. Zeitgeist

  5. Wer ist der Gastautor des Artikels? Jacek sagt mir gar nichts?

    Danke für einen kurzen Hinweis.

    • Mitglied seit 2017, Fan, Sympathisant und Stadiongänger seit über 10 Jahren. Eisern :)

  6. Danke, Jacek, für diesen Artikel. Das hier Aufgezeigte ist besorgniserregend.

  7. Auch mich beschleicht das Gefühl, dass kritische Nachfragen zunehmend rigoroser abgebügelt werden. Ob nun in der Außenkommunikation oder vereinsintern. Wenn diese nun nicht mal mehr auf der MV möglich sind, wie kann überhaupt noch ein Mitgliedervotum zustande kommen, das nicht 100% der Präsidiumsmeinung entspricht? Wenn Mitbestimmung de facto verhindert wird, ist das Grund zur Sorge. Was hat man denn zu verbergen? Wird da Elitenbildung oder Besitzstandswahrung betrieben, und warum? Letztlich kann sowas ohnehin nicht ewig gut gehen und endet im Zweifel mit einem großen Knall zum ungünstigsten Zeitpunkt, wenn es dem Verein vielleicht auch mal wieder sportlich nicht so gut geht.

  8. Hallo Jacek,
    ich persönlich mache mir sorgen, wenn ich so etwas lese und empfinde, trotz allem sportlichen Erfolg, die Kommunikation innerhalb des Vereins mit den Mitgliedern als unterkühlt und immer mehr entfremdend. Es wird immer wieder im Namen aller Unioner gesprochen und gefühlt spricht nur noch der Unternehmer.
    Ist es nicht möglich, beim Präsidium z.B. über eine Unterschriftenliste (natürlich digital) etwas den Druck zu erhöhen.
    Das Präsidium ist nicht der Verein, den wir alle so lieben. Das sind wir!

  9. Ein Verweis auf die Bayern darf hier nicht fehlen (siehe oben Zeitgeist). Die Einschränkungen durch die Pandemie scheinen dazu genutzt zu werden die eigene Machtposition zu verfestigen. Ich denke aber das es nächstes Jahr in Präsenz bei uns für Präsidium und Aufsichtsrat nicht so auf den Deckel gibt wie bei den Bayern.

    Danke für den Beitrag, habe mich schon gefragt, was da an Kommunikation zwischen dir und dem Verein stattgefunden hat.

    Bis gleich

    • Hi Juri and Jacek,

      an dieser Stelle ein Dankeschön für eure fortlaufenden Analysen und Statements zu aktuellen Vereinsnews, Satzungsänderungen und insbesondere den Finanz- / Bilanzzahlen im Kommentarbereich. Die Diskussionen bereichern den Blog für mich.

      Der Einschätzung im heutigen Beitrag kann ich nur zustimmen – Wenn dem obersten Organ (MV) die Kompetenzen beschnitten werden ohne dass diese dabei involviert ist, liegt etwas im Argen.

      Eisern!

    • Maria Draghi

      „Auf den Deckel“ wird es bei uns erst geben, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt. Leider.

  10. Maria Draghi

    Tagesordnungspunkt „04.: Diskussion zu den Jahresberichten“

    „Diskussion.“ Mal sehen, was der Verein unter Diskussion versteht.

  11. Danke Jacek für den Beitrag und die Einblicke!
    Auf das „Anfang Januar 2021“ stattgefundene „persönliche Gespräch“ gehst Du aber eher „wortkarg“ ein. Wurde da nur Kaffee getrunken? Du wirst doch sicherlich Fragen zu den Vorgängen bzw. der mangelnden Kommunikation gestellt haben? Waren die Antworten, sofern Du welche bekommen hast, zufriedenstellend bzw. nachvollziehbar?

    • Wir haben 90 Minuten konstruktiv, aber sehr kontrovers über den Satzungsänderungsantrag, Kommunikation und viele andere Punkte diskutiert. Da so ein Gespräch aber in einem vertraulichen Rahmen stattfindet, kann und möchte ich mich dazu auch nicht öffentlich äußern.

  12. Da es letzten zwei Winter keine wirklich MV gab, könnte man ein außerordentliche MV beantragen, um damit Vertrauen aufzubauen. Wie und wer auch immer das funktioniert und macht.
    Nur als Idee in den Raum gestellt.
    Schön Eisern und besinnliche Tage

  13. Maria Draghi

    DZ glaubt inzwischen selbst, was er sagt und fast niemand traut sich, zu widersprechen. :-(((

  14. Beeindruckend an der heutigen MV war z.B. auch wie es Thomas Koch gelingt, nicht auf seiner eigenen Schleimspur auszurutschen.

  15. Sicherlich wird dieses Interview hier morgen auch thematisiert:
    https://www.kicker.de/vollchaos-zinglers-breitseite-gegen-die-corona-politik-und-den-clown-aus-muenchen-881217/artikel

    Ich habe noch Schwierigkeiten damit, die Aussagen endgültig zu bewerten, aber meine momentane Einschätzung lautet: Billiger Populismus von Zingler, der damit den Profifußball verteidigen will. Das enttäuscht mich sehr.

  16. Maria Draghi

    Man sollte den Verein dazu bringen, die Fragen zu veröffentlichen und natürlich auch die Antworten. Vielleicht würde das manchem die Augen öffnen.

    • Wer ist man?

    • Maria Draghi

      „Man“ sind alle, denen die Fragwürdigkeiten heute nicht verborgen geblieben sind; z.B. angebliche 250 Mio. Vermögenswerte, die aber nicht in der Bilanz stehen.

    • Stille Reserven erscheinen nicht in der Bilanz. Ein nicht unerheblicher Teil der Vermögenswerte dürfte schon der Kader darstellen.

    • Maria Draghi

      Marktwerte von Spielern schwanken. Dies als gesicherte stille Reserven darzustellen ist unseriös. Zudem ist zu bedenken, dass wir bestimmte Transfererlöse gar nicht allein vereinnahmen werden, weil wir davon an Dritte was abgeben werden müssen. Ich denke z.B. an Liverpool.

    • Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Du hast bemängelt das die Vermögenswerte nicht alle in der Bilanz ersichtlich sind, und ich habe geantwortet das z.B. Stille Reserven nicht in der Bilanz erscheinen. Der Hinweis auf den Kaderwert bezog sich nicht auf die stillen Reserven sondern auf die Vermögenswerte insgesamt. 250 Mio hört sich natürlich gewaltig an, aber wenn man bedenkt das davon schon der Kader 70-80 darstellt ist es nicht mehr ganz so gewaltig.

    • Maria Draghi

      Die 80 Mio. Marktwert sind aber kein Vermögenswert von uns und noch nicht mal Stille Reserven, Marvin Friedrich hat z.B. 10 Mio. Marktwert. Glaubst du ernsthaft, dass uns jemand 10 Mio. Ablöse zahlen wird bei noch einem halben Jahr Vertragslaufzeit. Von welcher Stillen Reserve im Beispiel Marvin Friedrich sprichst du also?

    • Willst oder kannst du nicht verstehen ?
      Natürlich stellt der Lizenzspielerkader ein Vermögenswert dar. Von einer stillen Reserve in diesem Zusammenhang spricht ausser dir niemand.

    • Maria Draghi

      Wer von uns beiden zuerst von Stillen Reserven gesprochen ist relativ leicht nachzulesen.

  17. Maria Draghi

    PS: Die nicht auf der MV vorgelesenen Fragen sind natürlich gemeint.

  18. Die einen Glauben, dass Bill Gates uns mit der Impfung programmiert – die anderen, dass Dirk Zingler eine Monarchie errichten will

    • Maria Draghi

      Und wieder andere wissen, dass die Zuhörer heute mehrfach dreist angelogen wurden.
      Erst behauptete CA, es habe nur einen Satzungsänderungsantrag gegeben. Das Präsidium ging in seinen Berichten zum vergangenen Geschäftsjahr mit exakt Null Worten darauf ein. Nur weil dem Backoffice versehentlich eine Frage zum Thema durchrutschte, wurde schnell irgendwas dazu erzählt, was inhaltlich teilweise glatt gelogen war.
      Die angeblichen Vermögenswerte – stehen nicht in der testierten Bilanz. Fantasiezahl.
      Im operativen Geschäft haben wir steigende Verluste eingefahren (was wäre eigentlich passiert, wenn wir 2020/21 einen Platz schlechter dagestanden hätten?). Von 39 Mio. TV-Einnahmen gingen 22 Mio. sonstige betriebliche Ausgaben – im wesentlichen Quattrex & Kölmel) ab. beachtlich viel.
      Und ganz am Ende behauptete CA auch noch, es gäbe keine weiteren Fragen mehr.
      Manche glauben; andere wissen…

    • Ganz andere wieder, glauben etwas zu wissen

  19. Die Monarchie ist längst errichtet und das schon seit Jahren.

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