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Und dann war da noch … (Presseschau vom 5.12.2008)

  • Un-Berlin? Die Abkürzungsentwerfer bei fussballdaten.de mögen bitte erst denken, dann kürzen, findet der Spielbeobachter. Recht hat er.
    (tags: FCU)
  • Wenn sich der Betreiber einer Webseite über Thomas Schaaf in seinem Impressum mit den Worten "Ich kenne den Trainer natürlich nicht wirklich und die Fotos sind auch gar nicht er, man weiss ja nie und ich kann mir auch gar keinen Anwalt leisten" entschuldigt, sollte man ihm Blumen schicken und in sein Gästebuch reinschreiben "Du coole Sau". [Gefunden bei trainer-baade.de. Dankesehr!]
    (tags: fussball unfug)
  • … und, man glaubt es kaum: wird sogar auch in Deutschland übertragen (Aber ernst gemeinte Frage: wer sind um Gotteswillen die anderen 167 Länder? Ist german Fußball wirklich so´ne starke Marke?).

7 Kommentare zu “Und dann war da noch … (Presseschau vom 5.12.2008)

  1. wieso nennst du etwas Presseschau, was nachweislich nicht geprinted ist? Was versuchst du dau überhöhen? Wie wär es mit Blog-Schau? Oder I-Net-News?

  2. blogschau wäre falsch, weil zB nur einer der drei links oben einem blog entstammt; internetnews wäre doppelfalsch, weil sich dann erstens @MalerMario (zu recht!) beschwert, hatten wir uns doch auf die deutsche sprache als kommunikationsgrundlage dieses blogs geeinigt, und zweitens sind die faz, die sueddeutsche, die berliner zeitung, der tagesspiegel und (setze hier einen zeitungsnamen deiner wahl ein) nach wie vor printmedien, auch wenn sie webseiten betreiben.

    nun merke ich Dir deutlich an, dass Du Dich gerne mit mir über begrifflichkeiten streiten willst, heute über den begriff „presse“. ich setz mich mal hin und hol mir noch´n keks, damit ich gewappnet bin. so. kann losgehen.

    „presse“ in anspielung auf das altmodische gerät, das im druckstudio steht, wo man papier, farbe und buchstaben aus blei rein legt, und raus kommt eine zeitung, ist nur eine mögliche wortbedeutung.

    da die pressefreiheit und ebenso die juristischen einschränkungen (anbieterkennzeichnung usw.) für digitale publikationen im gleichen maße gelten wie für analoge, der gesetzgeber den von Dir angemahnten unterschied zwischen papier- und pixelpresse also nicht trifft, erlaube ich mir ausnahmsweise mal, mich auf die seite des gesetzes zu stellen.

    deshalb nenne ich auch dinge, die nachweislich nicht geprintet sind, presse.

  3. worunter fällt denn die saftpresse, kollegin anwältin?

  4. @mööp

    lass die liebe Kollegin mal, die ist ja noch so klein. Die will halt immer nur spielen. ;-) Beim Zündeln, Schal zocken argumentiert sie sonst nicht mit dem BGB, StGB oder ähnlichem …

  5. @mööp unter den küchentisch!

    @bunki darüber hatten wir noch gar nicht gesprochen.

  6. oh doch, hatten wir, falls du mal mit mir sprichst. Aber lass mal, ich habe keine Lust mir dir in ne Ultra-Diskussion auszubrechen. Ist zu müßig. Und zu anstregend. Denn wie oben gezeigt, du misst mit zweierlei Maß. Da ist kein Diskurs möglich

  7. @bunki was die müßigkeit angeht, bin ich ganz deiner meinung; wir haben aber tatsächlich nicht über einzelne aktionen gesprochen, denn auch von mir hat niemand jemals gehört, dass banner und schals zocken ne besonders smarte idee ist.

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