Berlin-Köpenick im Februar 2012. Zwei Anhänger des 1.FC Wundervoll waten in dicke Jacken eingemummelt durch den Schneematsch des Waldes an der Alten Försterei zur Partie gegen Dynamo Dresden.  Fragt der eine: “Wetten, dass Mosquera in den nächsten drei Partien gegen Bochum, 1860 und Ingolstadt trifft?” Seinem Kumpel fällt das sowieso viel zu kalte Bier aus der Hand: “Bist Du blöd, das hier laut zu sagen? Wenn das jemand gehört hat! Dann sind wir dran.”
So oder so ähnlich kann das passieren. Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hat letzte Woche bekanntgegeben, dass sie ihr Urheberrecht am Bundesligaspielplan durchsetzen wird und jegliche kommerzielle Verwendung der Erlaubnis der DFL bedarf. Begründet wird das mit der “erheblichen schöpferischen Leistung” bei der Spielplangestaltung. Damit reiht sich die DFL ein in eine lange Liste von Fällen, in denen das Urheberrecht als Vehikel der Durchsetzung anderer Ziele dient. Denn die DFL stört sich offensichtlich daran, dass der reformierte Glücksspielstaatsvertrag im Bereich Sportwetten nicht so ausfällt, wie sie es sich erwünscht. Mit der nun bekanntgegebenen Lizenzierung für die Nutzung der Spielpläne will die DFL selbst aussuchen, wer Wetten für Bundesligaspiele anbieten darf. Gegen Gebühr selbstverständlich.
Der gesunde Menschenverstand reagiert darauf mit: “Geht’s noch?” Doch in Wirklichkeit schafft die Liga so massive Rechtsunsicherheit. Jeder, der kicktipp.de oder andere Tippangebote im Netz anbietet, läuft nun Gefahr von der DFL abgemahnt zu werden. Übertrieben gesagt könnte jede Bürotippgemeinscht ab Januar als kriminelle Vereinigung durchgehen. Auch wir vom Textilvergehen nutzen den Spielplan für einen Fan-Kalender. Telefonisch wollte uns die DFL keine Erklärung abgeben: “Das steht doch alles in der Pressemitteilung.” Wir sind also gespannt, ob wir eine Erlaubnis zur Benutzung des handgeschöpften Spielplans erhalten.
Update vom 14.07.2011: Ein weiteres Telefonat mit der DFL brachte nicht viel Neues, aber dafür Bestätigung einiger Vermutungen. Mehr im Kommentar.
